Donnerstag, 21. Februar 2013

Erneut Enkeltrickbetrüger im Kanton aktiv


Erneut Enkeltrickbetrüger (von Polizei24.ch) 22.02.2013


Schaffhausen
Erneut Enkeltrickbetrüger
im Kanton aktiv

Die Schaffhauser Polizei warnt erneut vor Enkeltrickbetrügern.
 

Am Donnerstag, 21.02.2013 ist es im Kanton Schaffhausen zu zwei 
sogenannten Enkeltrick-Versuchen gekommen. In beiden Fälle blieb es 
beim Versuch, weil die kontaktierten Personen nicht auf die Betrüger 
eingingen und umgehend die Schaffhauser Polizei verständigten. Leider 
ließen sie sich aber auch nicht zum Schein auf den Betrug ein, bevor sie 
die Kapo informierten.



Bereits in der vergangenen Woche kam es verschiedentlich zu solchen 
Betrugsversuchen. Und zwar chronologisch in der ganzen Deutschschweiz. 
(siehe auch: Rubrik Enkeltrickbetrug)

Ein Enkeltrickversuch läuft fast immer nach dem gleichen Muster ab. Die 
Täterschaft nimmt telefonisch mit vorwiegend älteren Menschen Kontakt 
auf, gibt sich als verwandte oder gut bekannte Person aus und täuscht 
eine finanzielle Notlage vor.

Die meist hochdeutschen Telefongespräche werden mit unterdrückter 
Rufnummer geführt. Durch geschickte Gesprächsführung bringen 
Enkeltrickbetrüger Einzelheiten über das Umfeld und die 
Familienverhältnisse, der von ihnen angerufenen Personen in Erfahrung.

Mit diesem Wissen versuchen sie dann, Zweifel der Hilfsbereiten zu 
zerstreuen. Auf Grund der vorgetäuschten finanziellen Notlage bitten sie 
um einen dringend benötigten hohen Geldbetrag.

Das Geld wird dann üblicherweise durch eine Drittperson an einem 
vereinbarten Ort in Empfang genommen. Die Täterschaft verspricht, das 
Geld in wenigen Tagen zurückzubringen und verschwindet mit dem 
Ersparten auf Nimmerwiedersehen.

Wer solche Anrufe erhält wird gebeten, dies umgehend der Schaffhauser 
Polizei, Telefonnummer 052 624 24 24 zu melden. Zudem werden 
Angehörige gebeten, ältere Mitmenschen auf die Gefahr von 
Enkeltrickbetrügern hinzuweisen. 

Auch sonst so mißtrauische Bänker könnten doch einmal nachfragen, 
wenn sehr betagte Personen plötzlich ungewöhlich große Geldbeträge 
auf noch ungewöhlichere Art und Weise (in bar) verfügen.

Schließlich schreiben schon alleine die Vorschriften des strengsten 
Geldwäschegesetzes der Welt, des schweizerischen 
Geldwäschereigesetzes vor, daß Bänker verpflichtet sind, ungewöhnlich 
erscheinende Transaktionen zu melden. (vgl. www.Geldwaeschereigesetz.ch)


Polizei24.ch


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