Mittwoch, 5. Dezember 2012

AUF DEM WEG ZUM RICHTERSTAAT

NEU: Achim H. Pollert *** AUF DEM WEG ZUM RICHTERSTAAT ? 
(von Achim H. Pollert) (05.12.2012)



AUF DEM WEG ZUM RICHTERSTAAT

Achim H. Pollert (*) über die Schweiz und das Recht

Die monatliche Kolumne von Achim H. Pollert (*) vom DEZEMBER 2012

Kaum jemand von den Normalbürgern wird das zur Kenntnis nehmen,
was da in den ersten Dezembertagen in der Schweiz passiert ist. Der
Nationalrat hat den wieder einmal aufflammenden Bestrebungen, dem
Land ein Verfassungsgericht zu bescheren, vorerst das Genick gebrochen.


Aufgehangen wurde das Ganze an Art. 190 der Bundesverfassung. Dort 
steht nämlich, dass die Gesetze des Bundes für alle Gerichte der Schweiz 
– auch das Bundesgericht – massgeblich seien.

Was sich zunächst eigentlich ganz gut und harmlos anhört, entpuppt sich 
dann eben beim näheren Ueberdenken als Fussangel. Denn dieser Artikel 
schreibt eben auch fest, dass die Gerichte nicht in erster Linie der 
Verfassung und den Grundrechten, sondern den einfachen Gesetzen 
unterworfen sind. 

Ein Schweizer Gericht somit muss ein Gesetz auch dann umsetzen, wenn 
damit jemand in seinen Grundrechten beeinträchtigt würde. Selbst das 
oberste Schweizer Gericht, das Bundesgericht, unterliegt dieser Pflicht.

Würde also in der Demokratie Schweiz eine Bevölkerungsmehrheit durch 
Abstimmung an der Urne Homosexualität oder Promiskuität ausdrücklich 
in einem Bundesgesetz unter Strafe stellen, dann gäbe es keine 
innerstaatliche Instanz, die hier einschreiten und darauf pochen könnte, 
dass so etwas dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit 
widerspricht.

Gerade der eine oder andere ältere Homosexuelle mag sich ja auch noch 
an solche Zustände erinnern. So wie Du bist (… schwul, schwarz, weiblich 
u.ä …), ist es gesetzlich nachteilig. Und es gibt nirgendwo einen 
Rechtsprecher, der sagen könnte: Das Gesetz, das so etwas bestimmt, 
ist falsch und verstösst gegen die Menschenrechte.

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